Halle eines Logistikunternehmens
Europapolitik

Lieferkettengesetz in jetziger Form nicht tragbar

Regulierungen in jetziger Form werden zu Bürokratiemonster – Enthaltung Deutschlands bei Lieferkettengesetz ist ein wichtiges Signal

„Eine EU-weit einheitliche Regulierung ist grundsätzlich im Sinne der Wirtschaft, weil damit EU-weit einheitliche Standards am EU-Binnenmarkt und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden können“, hält Christoph Neumayer, IV-Generalsekretär angesichts der Diskussion zu den Plänen des Lieferkettengesetzes fest. In den vergangenen Jahren ging die Entwicklung jedoch vermehrt in Richtung Überregulierung und hin zu hoch komplexen Genehmigungsverfahren, die dazu führen, dass Europa gerade in zukunftsweisenden Sektoren zunehmend ausgebremst wird. Das gilt aktuell auch für die Diskussion rund um das Lieferkettengesetz: „Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Die Ausgestaltung der neuen EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz bürdet Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich und Europa unerfüllbare Informations- und Prüflasten auf und droht in der aktuellen Ausgestaltung zum massiven Bürokratiemonster zu werden“, so Neumayer und meint weiter: „das Ziel stellen wir nicht in Frage, aber in der derzeitigen Ausgestaltung ist es schlichtweg nicht in den unternehmerischen Alltag zu implementieren.“ Besonders ärgerlich ist zudem, dass Unternehmen zum wiederholten Mal Aufgaben übernehmen sollen, die jene von Regierungen oder internationalen Organisationen sind.

Vorliegender Entwurf ist für die mittelständische österreichische Wirtschaft schlicht nicht umsetzbar und erfüllbar 

Der Abstimmungsprozess um den finalen Text ist noch nicht abgeschlossen. Deutschland hat jedoch nun erste Signale gegeben, sich bei der Abstimmung kommende Woche zu enthalten: „Das ist ein erster positiver Schritt auf EU-Ebene Angesichts dessen erwartet die österreichische exportierende Wirtschaft und Industrie auch ähnliche Signale seitens der österreichischen Entscheidungsträgerinnen und -träger“, fordert Neumayer. Denn die Politik wälzt durch die Ausgestaltung des derzeitigen Vorschlags ihre Verantwortungen auf die Unternehmerinnen und Unternehmer ab – sie sollen nun lösen, was Regierungen über Jahre nicht erreicht haben. „Das ist für viele Unternehmen, gerade im mittelständischen Bereich schlicht nicht umsetzbar“, betont Neumayer. Es geht nicht, dass Unternehmen für Unzulänglichkeiten in ihren Lieferketten haftbar gemacht werden, wenn sie diese nicht direkt verursacht haben oder sie entsprechende Sorgfaltspflichten getroffen haben, um diese zu verhindern.