Die IV-Steiermark begrüßt das in der gestrigen Landtagssitzung beschlossene erste Deregulierungsgesetz als positives Teilergebnis – die Weiterverfolgung und Ausarbeitung eines 2. Gesetzespaketes wird aber entscheidend sein.
Ein konsequenter Deregulierungsprozess für das steirische Landesrecht war aus Sicht der IV-Steiermark überfällig und es ist positiv, dass dieser bereits im Frühjahr gestartet und noch heuer die ersten Maßnahmen beschlossen wurden. Das erste Sammelgesetz setzt eine Bewegung in Richtung effizienterer Verfahren und weniger Bürokratie in Gang – ein weiteres Gesetzespaket, das spürbare Entlastungen folgen lässt und für mehr Dynamik sorgt, gilt es 2026 in die Umsetzung zu bringen.
„Gerade dort, wo Betriebe tagtäglich mit wirtschaftlichen Herausforderungen kämpfen, darf es nicht die Regulierung sein, die zusätzlich noch für Belastungen sorgt und Investitionen erschwert. Das erste Deregulierungsgesetz erkennt zu Recht einige regulatorische Hürden und nimmt deren Abbau in Angriff,“ so Christoph Robinson, Geschäftsführer der Industriellenvereinigung Steiermark.
Entlastung und Digitalisierung könnten Investitionsimpulse bringen
Rechtsklarheit, längere Berichtsintervalle und die Umstellung von Bewilligungs- auf Meldepflicht für bestimmte Anlagen nach dem Stmk. BauG haben das Potenzial einer ersten Entlastung. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist der Rückgriff auf digitale Lösungen im Sinne der einheitlichen Verarbeitung raumplanungsrelevanter Daten, der für Effizienz, Nachvollziehbarkeit und Transparenz sorgt.
„Wir benötigen aktuell jede spürbare Maßnahme, um Betrieben Planungssicherheit zurückzugeben und Investitionen am Standort wieder attraktiver zu machen,“ führt Robinson aus und er fordert weitere Schritte ein: „Der Reformbedarf ist groß und ein zweites, noch umfangreicheres Entbürokratisierungs- und Deregulierungspaket muss diesen Ansatz konsequent und noch mutiger weiterverfolgen. Veraltete und ineffiziente Gesetze, Verordnungen und sonstige Regularien gilt es auf allen Ebenen zu identifizieren, aufzuheben oder praxisnah zu verankern und Verfahren sowie Abläufe in der Verwaltung zu beschleunigen und weiter zu digitalisieren.“


