Klima, Infrastruktur, Transport, Ressourcen, Energie

Soll das österreichische Rechtssystem bei UVP-Verfahren in der Steiermark versagt haben?

IV-Steiermark-Präsident Stefan Stolitzka nimmt zur Diskussion über UVP-Verfahren in der Steiermark Stellung.

Umweltverträglichkeitsprüfungen haben das Ziel, Großprojekte im Einklang mit dem Schutz der Umwelt umsetzbar zu machen. Es handelt sich dabei vielfach auch um Projekte, die wir für die nötige Energiewende im Sinne des Klimaschutzes dringend brauchen. Ein positives UVP-Verfahren heißt, dass ein Weg und Auflagen gefunden wurden, diesen Einklang zwischen Projekt und Umwelt herzustellen. Punktum.

UVP-Verfahren sind langwierig, sie können Monate und Jahre dauern. Die technische Komplexität ist enorm, das gilt auch für die zu analysierenden Inhalte. Gegen einen Genehmigungsbescheid der Landesregierung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. In letzter Konsequenz würden viele der in den letzten Tagen getätigten (und wohl undurchdachten) Aussagen also nicht bedeuten, dass einzelne Personen oder Abteilungen versagt haben, sondern das österreichische Rechtssystem. Daran kann und will ich nicht glauben.

Wir wissen (noch) nicht, ob der vielzitierte „Skandal“ rund um die UVP-Verfahren in der Steiermark tatsächlich einer ist – die Ermittlungen stehen ja erst am Anfang. Die Landespolitik ist richtig beraten, sich bis zum Vorliegen allfälliger Erkenntnisse hinter die Verwaltung zu stellen.

Das Nutzen der neuen Möglichkeit des Whistleblowings darf nicht zu öffentlichen Vorverurteilungen führen. Man wirft den Beamten vor, Informationen ungeprüft übernommen zu haben. Machen wir nicht gerade genau dasselbe mit jenen Informationen, die ein Whistleblower geliefert hat?

Die Steiermark braucht für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende Investitionen in Wind- und Wasserkraft, in PV- und in industrielle Anlagen. Um diese umweltverträglich umsetzen zu können brauchen wir weiterhin eine funktionierende Verwaltung mit hervorragend ausgebildeten Beamtinnen und Beamte, die für alle beteiligten Parteien im Verfahren die Basis für Rechtssicherheit schaffen. Es bleibt zu hoffen, dass die öffentliche Diskussion der vergangenen Tage dem nicht entgegenwirkt.


Rückfragehinweis: Nina Zechner | 0664/8168668 | nina.zechner@iv.at