Die Möglichkeit, den umstrittenen Gesetzestext zum Lieferkettengesetz praxistauglich und für Unternehmen anwendbar auszugestalten wurde verpasst. Die finale Annahme beim heutigen EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat besiegelt einen Text, der aus Sicht der österreichischen Industrie höchst problematisch ist, sowie enormen bürokratischen Aufwand und erheblichen Kosten vor allem für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) verursachen wird. Dabei zeigt sich: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. „Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa wurde mit dieser Entscheidung einmal mehr nachhaltig beschädigt. Um international weiterhin konkurrenzfähig bleiben zu können, braucht es in der kommenden EU-Legislaturperiode dringend ein Umdenken des europäischen Gesetzgebers. Es braucht einen umfassenden, horizontalen, proaktiven Rahmen für eine neue europäische Industriepolitik“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV).
Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit & Industriepolitik müssen oberste Priorität werden
Die im Rahmen des Rates beschlossenen Schlussfolgerungen zu Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit und Industriepolitik sind nach dem klaren Bekenntnis der Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel im April, ein weiters wichtiges Signal auf diesem Weg. Die nachdrückliche Forderung Industriepolitik und die Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit zu einem integralen Bestandteil der Kommissionsagenda für die nächste Legislaturperiode zu machen ist daher ausdrücklich zu begrüßen.
Der neue Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit wird neben vielen anderen, in den Schlussfolgerungen genannten Maßnahmen daran gemessen werden, ob es gelingt Bürokratie abzubauen und überbordende Belastungen für Unternehmen künftig zu vermeiden. „Die nächste EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen internationaler Wettbewerbsfähigkeit und politischen Ambitionen gefunden werden kann. Ein solches ausgewogenes Verhältnis von Wettbewerbsfähigkeit und politischer Ambition hat sich in der Regelungsdichte und Regelungstiefe zu manifestieren. EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten müssen die regulatorischen Hürden für Investitionen sowie Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Innovationen in Europa abbauen bzw. Schaffung neuer Einschränkungen verhindern“, so Neumayer abschließend.