„Das anhaltende Rekordhoch an offenen Stellen trotz konjunkturell herausfordernden Zeiten zeigt, dass der Arbeits- und Fachkräftemangel drastisch ist und aufgrund der demografischen Entwicklung bleiben wird. Es wird also unter anderem auch notwendig sein, internationale Fachkräfte für Österreichs Betriebe zu gewinnen, um den Industrie-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort zu sichern. Der strategische Maßnahmenplan der Regierung gegen den Fachkräftemangel und die Einrichtung eines Strategieausschusses internationale Fachkräfte beim Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel“, zeigt sich Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), anlässlich des gefassten Beschlusses im Ministerrat, erfreut.
Im Oktober vergangenen Jahres ist eine wichtige Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Kraft getreten und hat viele Verbesserungen gebracht, die auch zahlreiche zentrale, langjährige Anliegen der Industrie enthalten. Diese Reform zeigt Wirkung, denn im heurigen Jahr sind im Vergleich zum Vorjahr bis dato um 40% mehr Rot-Weiß-Rot Karten positiv genehmigt worden. Die Zahl der ausgestellten Rot-Weiß-Rot-Karten muss allerdings weiter gesteigert werden, um einen substanziellen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel leisten zu können. „Die Industrie hat sich daher wiederholt für eine umfassende Fachkräftestrategie der Bundesregierung ausgesprochen. Es ist daher umso erfreulicher, dass es heute Schritte in diese Richtung gibt. Positiv ist insbesondere auch die angestrebte Digitalisierung des Antragsverfahrens der Rot-Weiß-Rot-Karte“, betont Neumayer.
Einen weiteren Beitrag zur Deckung des Arbeits- und Fachkräftemangels können auch aus der Ukraine vertriebene Personen darstellen, wie die Regierung ebenfalls in der heute beschlossenen Strategie festhält. „Wir müssen Ukrainerinnen und Ukrainern geeignete Perspektiven am österreichischen Arbeitsmarkt bieten. Es gilt bürokratische Hürden abzubauen und den Übergang ins Erwerbsleben aktiv zu fördern. Es braucht hier österreichweit praktikable Zuverdienstregelungen für Ukraine-Vertriebene in der Grundversorgung. Darüber hinaus muss diesen Personen auch eine längerfristige Bleibeperspektive geboten werden, wenn sie am österreichischen Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben“, so Neumayer abschließend.