Die Task-Force „Unsere Industrie hilft“ erreichen Sie unter Industrie.hilft@iv.at und fungiert vor allem als Contact Point, um Hilfeleistungen einfach und punktgenau zu ermöglichen.
In Österreich wird in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten ein dringender Bedarf an rasch verfügbaren Schlafplätzen für wenige Tage, aber auch an Wohnraum für einen längerfristigen Aufenthalt bestehen. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) und die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) sind an die Industriellenvereinigung herangetreten und haben um die Unterstützung durch die heimische Industrie bei der Unterbringung der Vertriebenen aus der Ukraine ersucht. Falls Sie über geeignete Gebäude, Inventar o.Ä. verfügen, bitten wir Sie darum, sich mit unserer Taskforce in Verbindung zu setzen! In enger Abstimmung koordinieren wir rasch und unbürokratisch diese Unterbringungsmöglichkeiten udn klären Sie über die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie allfälligen Kostenersatz, Mietverträge etc. auf.
Wenn Sie Waren oder Geld spenden möchten, helfen wir Ihnen gerne die entsprechenden Kontakte zu den relevanten NGOs, Ministerien etc. herzustellen. Wir haben auch eine Liste mit ausgewählten Hilfsorganisationen, bei denen die Spendenabsetzbarkeit gewährleistet ist, für Sie zusammengestellt.
Das Innenministerium veröffentlicht laufend eine Liste mit aktuell gebrauchten Hilfsgütern für die Ukraine sowie umliegende Länder: Sollten Sie etwas aus dieser Liste spenden wollen, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme unter: HilfsgueterUKRAINE@bmi.gv.at
NEU: Hilfsgüterlieferungen von Unternehmen ins Ausland können unter Umständen von der Umsatzsteuer befreit sein
Weitere Informationen...
Aufgrund der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union mit Beschluss vom 4.3.2022 das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine und die Einführung eines vorübergehenden Schutzes gem. Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG vom 20.7.2001 (Massenzustrom-Richtlinie) festgestellt.
Art. 12 der genannten Richtlinie sieht vor, dass Vertriebenen für den Zeitraum des vorübergehenden Schutzes die Ausübung einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit zu gestatten ist.
Die Bundesregierung hat auf Basis des Ratsbeschlusses im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung (sog. Vertriebenen-Verordnung) nach § 62 AsylG erlassen. Allen Personen, die nach der Vertriebenen-Verordnung ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht erhalten, wird ein „Ausweis für Vertriebene“ ausgestellt.
Alle Personen mit einem gültigen Ausweis für Vertriebene sind mit bedarfsgerechten Förderangeboten wie z.B. Deutschkursen, Kompetenzerhebungen und Qualifizierungen bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen und auch aktiv auf offenen Stellen zu vermitteln. Beschäftigungsbewilligungen werden – bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen – in allen Branchen erteilt. Es wird von einer Arbeitsmarktprüfung/Ersatzkraftstellung abgesehen. Beschäftigungsbewilligungen werden sowohl bei Antragstellung durch den Arbeitgeber als auch im Falle der aktiven Vermittlung durch das AMS amtswegig erteilt. Informationen des AMS finden sie hier.
NEU
Spendenabsetzbarkeit:
Sofern es sich um werbewirksame Spenden handelt, gibt es keine Deckelungen mehr in der Höhe von 10 Prozent des Gewinns und es werden "keine allzu hohen Anforderungen an die Werbewirksamkeit gestellt". Weitere Informationen...
Jobbörse für Vertriebene
Die CIO Community Österreich hat die Jobplattform www.jobs-for-ukraine.at gegründet, die es Vertriebenen aus der Ukraine ermöglicht, sich schnell, kurzfristig und unkompliziert auf offene Stellen österreichischer Firmen bewerben zu können. Wenn auch Sie freie Stellen haben, bitte melden Sie sich direkt bei der Plattform oder auch gerne über unsere Hotline/Email.
Die Industriellenvereinigung möchte mit dieser Initiative einen (kleinen) Beitrag leisten, die humanitären Aktivitäten aus dem Kreis der Industrie zentral zu bündeln und so bestmöglich zu unterstützen.