Wir brauchen weniger Bürokratie und schnellere Behördenverfahren – so lautete das Kernergebnis des großen Deregulierungsgipfels Anfang April in der Grazer Burg. Aus diesem Grund haben die Industriellenvereinigung Steiermark und die steirische Wirtschaftskammer nun gemeinsam mit der Universität Graz eine konkrete Handlungsanleitung zur Verfahrensbeschleunigung für das noch im Sommer angekündigte Deregulierungsgesetz erarbeitet. Diese Anleitung enthält 20 Vorschläge, basierend auf einer Umfrage des Instituts für Wirtschafts- und Standortentwicklung (IWS) unter 182 Betrieben aus besonders betroffenen Branchen. Laut diesen Rückmeldungen liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in der Steiermark bei rund 12 Monaten, wobei vor allem im Abfall-wirtschaftsbereich, im Bauwesen und überall dort, wo auch das Wasserrecht greift, es oft zu jahrelangen Verzögerungen kommt. Besonders langwierig ist die Situation, wenn es um den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energie geht. Bei Pumpspeicherkraftwerken sowie Wasserkraft- und Windparkprojekten dauern Verfahren zum Teil länger als zehn Jahre.
FRAGE: Wie lange dauerte es bei Ihrem Genehmigungsverfahren, bis die Verwaltungsbehörde (nicht Gericht) den Bescheid erlassen hat?
FRAGE: Gab es im Rahmen Ihres Genehmigungsverfahrens besondere Gründe, welche die Verfahrensdauer erhöht haben?
FRAGE: Durch welche Maßnahmen könnten Ihrer Meinung nach behördliche Genehmigungsverfahren effizienter abgewickelt werden?
So lassen sich Verfahren beschleunigen
Die Ergebnisse dieser Umfrage waren dann auch die Basis für die Handlungsempfehlungen, die mit den betroffenen Behörden (A13, A15, BHs, Magistrat Graz) inhaltlich bereits diskutiert wurden. Ausgearbeitet wurden die legistischen und organisatorischen Lösungsvorschläge in Form eines Gutachtens – federführend durch Univ.-Prof. Stefan Storr vom Institut für Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Graz. Diese Vorschläge sollen nun dazu beitragen, bei ausufernden und als problematisch identifizierten Verfahren eine substanzielle Beschleunigung zu bewirken, weiters sollen dadurch auch Hürden für künftige Projekte abgebaut werden. Hierbei geht es um eine Vielzahl kleiner Maßnahmen, die gemeinsam große Wirkung zeigen würden, ist man bei IV und WKO überzeugt. Anbei eine Auswahl wichtiger Punkte:
STATEMENTS:
Josef Herk, Präsident WKO Steiermark: „Mit diesem Gutachten und den darin enthaltenen Lösungsvorschlägen reichen wir der Politik die Hand. Nun kann sie zeigen, wie ernst es ihr in Sachen Bürokratieabbau, Deregulierung und Verfahrensbeschleunigung ist. Wir – oder besser gesagt die steirischen Unternehmerinnen und Unternehmer – brauchen dringend eine Kurskorrektur des Hausverstands. Schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren würden die Investitionsbereitschaft im Land ankurbeln und damit die Konjunktur beleben. Eine einfache und höchst effektive Form der Wirtschaftsförderung, die kein großes Geld, sondern nur den entsprechenden politischen Willen kostet.“
Kurt Maier, Präsident IV-Steiermark: „Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu stärken und Innovationskraft im Land zu fördern, ist eine Entlastung unserer Wirtschaft und Verwaltung vor übermäßiger Regulierung dringend erforderlich. Die grüne Transformation gelingt nur durch und mit den steirischen Industriebetrieben – nicht gegen sie. Unsere Unternehmen investieren, planen und setzen um, dafür benötigen sie aber Rechts- und Planungssicherheit, Geschwindigkeit in Verfahren und echten digitalen Fortschritt. Privatisierung kann Tempo bringen, Digitalisierung schafft Transparenz und Effizienz. Und: Deregulierung muss auch zu weniger Bürokratie führen.“
Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr: „Aus den Grundrechten der Erwerbsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit und der Eigentumsgarantie folgt, dass der Genehmigungswerber einen Anspruch darauf hat, dass eine Genehmigung erteilt wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In Verwaltungsverfahren müssen alle relevanten Anforderungen und Interessen angemessen berücksichtigt werden. Verfahrensvorschriften müssen so ausgestaltet sein, dass sie einer wirksamen Durchführung zugänglich sind und somit zu positiven Entscheidungen führen können. Genehmigungsverfahren müssen in angemessener Zeit geführt und abgeschlossen werden.“