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Leadership in Politik und Verwaltung

Alle wesentlichen zuvor skizzierten Maßnahmen benötigen ein energisches und entschlossenes Handeln von Entscheidungsträgern. Es genügt nicht mehr, das Richtige zu tun, es muss auch richtig getan werden.

Es braucht effektive Staatsführung und effiziente Umsetzung in der Verwaltung, anstatt selbstlähmender Systeme, die nicht mehr lösungsfähig sind und sich im Kampf um ihre Privilegien verlieren. Hier sind der steirischen Reformpartnerschaft erste Erfolge gelungen, die konsequent weiterverfolgt werden müssen sowie nach wie vor bestehende Defizite abbauen müssen.

 

   Leadership 

   Politische Maßnahmen

  • Erstellung eines strategischen Plans über eine „Steiermark 2025“ durch die neue Landesregierung, die der Bevölkerung klar vermittelbar ist (Masterplan Steiermark)!
  • Davon abgeleitet ein Regierungsprogramm mit überprüfbaren Umsetzungszielen
  • Die wirksame Umsetzung langfristiger politischer Strategien verlangt, dass
    - keine unrealistische Vorgaben gemacht werden,
    - die Verantwortung beigezogener Experten nicht bei der Ablieferung einer Studie endet,
    -ein kontinuierlicher Verlauf über Wahltermine hinaus sichergestellt wird,
    - nicht nur die Verantwortung des Tuns, sondern auch die Verantwortung des Unterlassens sanktioniert wird.
  • Sachbetonte strukturelle Bündelung von Ressorts, Kompetenzen und Mitteln in der Landesregierung, jedenfalls für den besonders wichtigen zusammenhängenden Bereich von Arbeit, Wirtschaft, Technologie und F&E: Dadurch können sowohl materielle, aber insbesondere auch strategische Synergien gehebelt werden.
  • Intensive Präsenz der Steiermark bei Bundesregierung und Bundesbehörden in Wien
  • Endgültige und nachhaltige Sanierung der öffentlichen Finanzen unter Einschluss defizitärer Gemeinden, damit Raum für Entlastungen und Zukunftsinvestitionen geschaffen wird
  • Weiteres Vorantreiben von Synergieeffekten durch Konzentration und/oder Zusammenlegungen auf den Verwaltungsebenen Land, Bezirke und Gemeinden
  • Optimaler Einsatz der neuen Budgetsystematik (Größe und Zielrichtung des Globalbudgets sowie Formulierung nachprüfbarer Wirkungsziele als tatsächliches Lenkungsinstrument) sowie Erstreckung der DOPPIK-Systematik auf die Gemeindeebene

 

   Verwaltungsqualität

    Politische Maßnahmen

  • Schwerpunktsetzung auf die Erhöhung der personellen Qualität in der öffentlichen Verwaltung (Klasse statt Masse) durch
    - aktive Personalentwicklung
    - Förderung von Leistungsträgern
    - Verschlankung des Aufgabenbereichs durch entlastende Verwaltungsreform
  • Eine umfassende Aufgabenkritik sowie Produktivität und Effektivität öffentlicher Bereiche sind als Grundlagen eines verpflichtenden Maßnahmenplans mit Umsetzungshorizont 2020 in der Regierungsvereinbarung zu verankern.
  • Bündelung aller großen gewerblichen Anlageverfahren in maximal zwei regionalen Kompetenzzentren, in denen die besten Verfahrensjuristen und Sachverständigen konzentriert werden sollten. Diese sind dann als One-Stop-Shop zu führen.
  • Diskussion über einen neuen Ausgleich zwischen Schutzbedürfnissen und Entwicklungsbedürfnissen, zwischen Natur-, Kultur- und Nutzungsräumen
  • Wirklicher Kampf gegen die Überbürokratisierung aller Lebenslagen und die teils bereits vom politischen Willen abgekoppelten Handlungseingriffe der Bürokratie: Diese werden umso stärker, je schwächer der politische Mut ist, klare Entscheidungen zu fällen und damit Verantwortung zu übernehmen.
  • Ende des „golden plating“ (d.h. der Schaffung strengerer Regelungen als auf EU-Ebene gefordert) in allen Politikbereichen

 

   Neue Landesgesetzgebung

   Politische Maßnahmen

  • Die Anlassgesetzgebung vergangener Jahre hat zu teils handwerklich mangelhaften Gesetzen geführt, die negativ auf die Verwaltungsqualität wirken. Es soll nunmehr eine fünfjährige Periode äußerster legistischer Zurückhaltung gelebt werden, in der eine Durchforstung stattfinden soll, die der Abschaffung von totem Recht oder zumindest der Novellierung problemhafter Gesetzesmaterien den Vorrang gibt (unter Einbeziehung der vollziehenden Behörde).
  • Es muss in den nächsten fünf Jahren eine intensive Diskussion über eine substantielle Änderung der Landesverfassung mit dem Ziel geführt werden, dem Landtag der Periode 2020–2025 eine Reformagenda vorzulegen. Wesentliche Bestandteile müssen sein:
    - Massive Rücknahme der legistischen Tätigkeit und Selbstverzicht bei jenen Materien, die besser national gelöst werden sollten
    - Konzentration des Landtags auf die beiden Aufgaben Budgethoheit und Kontrolle
    - Konzentration der Arbeit der Abgeordneten in regionalen Aufgabenbereichen